Skip to main content

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nostic Solutions AG

vom 27.09.2021

PRÄAMBEL

  1. Durch Registrierung auf der Homepage der Nostic Solutions AG (der “Provider” oder “Nostic”) anerkennt der Kunde (“Kunde” oder “Arzt”) vorbehaltlos die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "AGB").
  2. Der Provider behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft.

1. SOFTWARE AS A SERVICE (SAAS) - VERTRAG

  1. Der Provider erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im medizinischen- und zahnmedizinischen Bereich.
  2. Gegenstand des Vertrages ist:
    • die Überlassung von Software des Providers zur Nutzung über das Internet und
    • die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting).

2. SOFTWAREÜBERLASSUNG

  1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages seine Softwarelösung(en) in Form eines Webservices in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Die Software kann in die bestehende Praxissoftware des Arztes integriert werden.
  2. Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers (https://nostic.ch/).
  3. Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, klarfalsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist. Ein falsches Ergebnis liegt nicht vor, wenn die Software Ergebnisse liefert, die nach genauerer Prüfung durch den Kunden nicht relevant sind.

3. NUTZUNGSRECHTE AN DER SOFTWARE

  1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software “nostic.caries“ während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt ist. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte, insbesondere auch der Software gewonnen Daten, ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Nicht als Drittpersonen gelten Patienten des Kunden. Der Kunde darf einzig die Daten des jeweiligen Patienten an den Patienten weitergeben.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte wirksam verhindert wird.

4. SERVICE MODULE

  1. Die Software “nostic.caries“ setzt sich aus verschiedenen Service Modulen zusammen, so wie auf der Webseite des Providers beschrieben.

5. DATA HOSTING

  1. Der Provider überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.
  2. Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten jederzeit abrufbar sind.
  3. Der Kunde bleibt in jedem Fall (Allein-)Berechtigter an den Daten und kann daher vom Provider während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
  5. Der Provider ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider regelmässig Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.
  6. Der Provider ist verpflichtet, die Daten des Kunden während mindestens 20 Jahren aufzubewahren, änderungssicher abzuspeichern und dem Kunden jederzeit zur Verfügung zu stellen.
  7. Nach Kündigung des Vertrages ist der Kunde noch während eines Monats (ab Kündigungstermin) berechtigt die Herausgabe seiner Daten unter den Bestimmungen vom Absatz oberhalb zu verlangen. Der Provider ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese beim Provider noch vorhanden, so gibt der Provider die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.

6. SUPPORT & KUNDENDIENST

  1. Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Software “nostic.caries“ innerhalb der auf der Website https://nostic.ch/ veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Anfrage telefonisch oder schriftlich beantworten.

7. BEEINTRÄCHTIGUNG DER ERREICHBARKEIT

  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist.
  2. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 6:00-8:00 Uhr oder 18:00-22:00 Uhr. Bei schweren Fehlern - die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt - erfolgt die Wartung in der Regel binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellst möglich durchführen.
  3. Die Verfügbarkeit des einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99,5% im Jahresdurchschnitt.

8. PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
  2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen - unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung - verantwortlich.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  4. Zur Nutzung der Saas-Dienste hat der Kunde folgende Optionen:
    1. Der Kunde kann sich zur Nutzung der Saas-Dienste auf der Website https://nostic.ch/ Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registration wahre und vollständige Informationen anzugeben. Bei nachträglicher Änderung der Informationen ist der Kunde verpflichtet, den Provider unverzüglich über die Änderungen zu informieren. Bei der Registration erhält jeder Kunde eine “User ID” und ein Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen;
    2. Der Kunde kann die Saas-Dienste zu deren Nutzung im eigenen Patienten-Verwaltungssystem (PVS) integrieren. Dabei erfolgt das Registrierungsprozedere direkt durch das PVS; oder
    3. PVS-Anbieter können Volumen-Kontingenten der nostic Saas-Dienste erwerben. Der Kunde kann damit direkt vom eigenen PVS-Anbieter entsprechende Nutzungsrechte (Lizenzen) erwerben.
  5. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Kunde einmalig eine E-Mail vom Provider mit einem Bestätigungslink oder einem Aktivierungscode, der das Benutzerkonto auf “nostic.caries” endgültig freischaltet.
  6. Der Kunde hat den Provider unverzüglich über jede unbefugte Verwendung der „User ID“ und Passwort oder anderweitige Angriffe auf die Sicherheit zu unterrichten. In solchen Fällen wird der Provider im Einvernehmen mit dem Kunden die „User ID“ und Passwort des Kunden ändern.

9. LIZENZVERTRAG

  1. Durch die Nutzung der SaaS-Dienste und durch das Hochladen von Daten auf die „nostic.caries“ Plattform durch den Kunden schliesst dieser einen Lizenzvertrag mit dem Provider ab, wobei die vorliegenden AGB als Grundlage dienen.
  2. Soweit nicht anderweitig (technisch) vorgesehen, wird der Provider den Kunden zur Unterzeichnung des Lizenzvertrags innerhalb von 14 Tagen nach Registration kontaktieren. Wird innerhalb dieser Zeit kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, deaktiviert der Provider das entsprechende Benutzerkonto ohne weitere Kostenfolge.

10. ENTGELT

  1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Bereitstellung der Software das gemäss seinem Abo vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
  2. Bei der Option 3) unter Ziff. 8 dieser AGB gelten die Preise gemäss separater Vereinbarung.
  3. Der Provider wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.
  4. Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jeweils zum nächst möglichen Kündigungstermin eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
  5. Im Falle von Zahlungsverzug ist der Provider berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend einzuschränken oder zu sperren. In diesem Fall bleibt das vereinbarte Entgelt auch während der Einschränkung vollumfänglich geschuldet. Der Zugang wird nach Bezahlung der ausstehenden Rechnungen wieder freigeschaltet. Ziffer 12 Rz. 56 bleibt vorbehalten.

11. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG

  1. Der Provider entwickelt seine Software nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der neuesten technischen Entwicklungen, weist jedoch darauf hin, dass Computersoftware niemals vollkommen fehlerfrei sein kann.
  2. Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB und des Lizenzvertrags zwischen den Parteien.
  3. Sollten innerhalb von 3 Monaten seit der Installation der Software beim bestimmungsgemässen Gebrauch Mängel an zugesicherten Programmeigenschaften oder Programmfehler auftauchen, so werden diese vom Provider behoben. Der Kunde hat die Fehler innert 10 Tagen seit Entdeckung zu dokumentieren und dem Provider Mitteilung zu machen. Der Kunde hat bei der Problemlösung unterstützend mitzuwirken und dabei die vom Provider erteilten Anweisungen und Hinweise zu befolgen. Er verpflichtet sich insbesondere, alle organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Mängelbehebung durch den Provider zu schaffen.
  4. Sollte die Behebung der Fehler innert nützlicher Frist nicht gelingen, so kann der Kunde gegen Herausgabe bzw. Löschung der Software von allen seinen Datenträgern und gegen Rückerstattung der unter Abzug einer angemessenen Vergütung für die inzwischen bezogene Nutzung bezahlten Lizenzgebühr vom Vertrag zurücktreten (Wandelung) oder eine angemessene Reduktion der Lizenzgebühr verlangen (Minderung), sofern die Gebrauchstauglichkeit der Software für ihn durch die Fehler erheblich gemindert ist. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses findet Ziff. VI dieses Vertrages Anwendung.
  5. Der Kunde ist für die genügende Sicherung seiner Software und Daten gegen Verlust oder unbeabsichtigte Veränderung verantwortlich.
  6. Der Provider gewährleistet den Bestand der für die Lizenzerteilung notwendigen Urheberrechte und der Eigentumsrechte am Datenträger und an der schriftlichen Dokumentation.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
  8. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Benutzerkontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, das die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.
  9. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Provider jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten und für den Verlust von Daten und Gewinnentgang aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software “nostic.caries” entsteht. Vorbehalten bleiben die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  10. Der Provider schliesst zudem jede Haftung für Schäden, die durch die Verletzung einer Melde- oder Mitwirkungspflicht des Kunden, eine ungenügende Sicherung seiner Software und Daten oder durch eine Veränderung oder Bearbeitung der Software durch den Kunden oder Dritte sowie durch eine nicht bestimmungsgemässe Nutzung der Software bedingt sind, aus. Jede Haftung für mittelbare Schäden aus dem Einsatz der Software ist ausgeschlossen.
  11. Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise auch für allfällige Hilfspersonen und wirken auch gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter.
  12. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die gegenseitige Haftung der Vertragsparteien auf den Betrag der monatlichen Zugangsgebühren in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.

12. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / AUFLÖSUNG

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien. Die Unterzeichnung resp. Zustimmung zu den Vertragsdokumenten von Nostic kann, je nach Fall, vollständig digital abgewickelt werden.
  2. Die Vertragslaufzeit entspricht der zwischen den Parteien vereinbarten Laufzeit. Diese entspricht dem im Voraus in Rechnung gestellten Leistungszeitraum.
  3. Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen.
  4. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor,
    • wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
    • wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde;
    • wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
    • bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.
  5. Bei Beendigung diese Vertragsverhältnisses ist die Nutzung der Software einzustellen. Jegliche Programmdateien der Software sind von allen Datenträgern des Kunden zu löschen und endgültig zu vernichten. Alle Programm-beschreibungen, Bedienungsanleitungen und jegliches sonstiges zugehöriges schriftliches Material ist umgehend zu vernichten oder an den Provider zurückzugeben.
  6. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Daten und Informationen, welche der Kunde aufgrund seiner gesetzlichen Pflichten gegenüber seinen Patienten aufzubewahren hat.

13. GEHEIMHALTUNG

  1. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist.
  2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit trifft in gleicher Weise auch alle Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und sonstigen Hilfspersonen.
  3. Der Kunde ermächtigt den Provider, den Kunden öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.

14. DATENSCHUTZ

  1. Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner führen kann. Sollten Vertragspartner daran teilnehmen, ist in solchen Fällen für geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes zu sorgen. Durch die Benutzung der Software “nostic.caries” durch den Kunden wird der Provider nicht Inhaber allfälliger Datensammlungen.
  2. Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Nostic Datenschutzerklärung (Anlage 1) jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese sind permanent auf der Homepage des Providers aufgeschaltet (https://nostic.ch/de/datenschutzerklaerung). Der Kunde erklärt, beide Dokumente zu kennen.

15. IMMATERIALGÜTERRECHTE

  1. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der der Software “nostic.caries“, die dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, stehen dem Provider bzw. dem Softwarehersteller zu. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an der Software “nostic.caries“ (Dokumentation inbegriffen), den Entwicklungen und dem Know-How des Providers, sofern dies nicht im Vertrag oder im Anhang ausdrücklich anders geregelt wurde.

 16. MITTEILUNGEN

  1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die bei der Registrierung des Kunden bzw. auf der Homepage des Providers angegebene Adressen zu richten. Die Übersendung via Fax oder E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Mitteilungen des Providers an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung.
  2. Die Parteien sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

17. SALVATORISCHE KLAUSEL

  1.  Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.

18. GERICHTSSTAND & RECHTSWAHL

  1. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sich um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen.
  3. Bei Misslingen einer gütlichen Einigung sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Lizenzgeberin zur Entscheidung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschliesslich zuständig.

 

Freienbach

Nostic Solutions AG
Kantonsstrasse 150
CH-8807 Freienbach

Anlage 1 Datenschutzerklärung